Art. 39 Änderungen
Dieses Reglement kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und des Stiftungszwecks jederzeit vom Stiftungsrat geändert werden.
Änderungen werden der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gebracht.
Dieses Reglement kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und des Stiftungszwecks jederzeit vom Stiftungsrat geändert werden.
Änderungen werden der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gebracht.