1 Ausgleich zur Reduktion der Altersrente (Anhang 3)
Zur Abfederung der Reduktion des Umwandlungssatzes wird für die am 31. Dezember 2022 bei der Pensionskasse versicherten Personen (einschliesslich invalider Personen sowie freiwillig Versicherte nach Art. 5 und 5a) eine individuelle Sondereinlage durch den Experten für berufliche Vorsorge berechnet. Damit werden die Altersrenten dieser Personen im Alter 65 bis auf eine maximale Kürzung von 2% auf Basis Standardplan ausfinanziert. Massgebend sind die Versichertendaten per 31. Dezember 2022. Einkäufe und Arbeitgebereinlagen, die im Zeitraum ab 1. Januar 2021 erfolgt sind, werden dabei von dem für die Hochrechnung massgebenden Altersguthaben in Abzug gebracht. Bei Versicherten mit Eintrittsdatum ab 1. Januar 2022 werden zusätzlich Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen in Abzug gebracht.
Dem Alterskonto des Versicherten wird ab 1. Januar 2023 monatlich 1/17 der individuell berechneten Sondereinlage gutgeschrieben. Diese Gutschrift ist Bestandteil der Freizügigkeitsleistung. Tritt der Versicherte vor dem 31. Mai 2024 freiwillig aus, hat er keinen Anspruch auf die im Zeitpunkt des Austrittes noch nicht gutgeschriebene Sondereinlage. Vorbehalten bleiben der Eintritt eines Vorsorgefalles (Alter, Tod, Invalidität) oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Sozialplandauer oder Dauer Newplacement Kader; in diesen Fällen wird die gesamte individuell berechnete Sondereinlage bei der Leistungsberechnung mitberücksichtigt. Bei teilpensionierten und teilinvalidenrentenberechtigten Personen gilt diese Bestimmung sinngemäss.
Übersteigt die Altersrente gemäss dem Vorsorgereglement gültig ab 1. Januar 2023 einschliesslich die gutgeschriebene Sondereinlage die Altersrente nach den Bestimmungen des Reglements gültig ab 1. Januar 2021, so wird maximal die Altersrente gemäss dem Vorsorgereglement gültig ab 1. Januar 2021 ausgerichtet. Für die Berechnung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten wird weiterhin die vollständige Sondereinlage berücksichtigt.