2 Übernahme der Rentner der CPP – Caisse de Pensions per 1. Januar 2016
Die Anwartschaften auf Ehegatten- und Lebenspartnerrenten, welche eine von der CPP – Caisse de Pensions per 1. Januar 2016 übernommene Alters- oder Invalidenrente ablösen, betragen 70% der zuletzt bezogenen Alters- oder Invalidenrente. Dies gilt auch für die übernommenen aktiven Versicherten, die per 1. Januar 2016 alterspensioniert worden sind. Im Übrigen richten sich Bestand und Höhe der Ehegatten- und Lebenspartnerrenten vollumfänglich nach den einschlägigen Reglementsbestimmungen der Pensionskasse.