Art. 33 Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse. Der Stiftungsrat legt die strategischen Ziele und die Mittel zu ihrer Erfüllung fest. Ihm obliegen die Gesamtführung der Pensionskasse und die Verantwortung für deren finanzielle Stabilität. Er regelt die Organisation der Pensionskasse, überwacht ihre Geschäftsführung und nimmt die Wahlen vor, für welche er Wahlbehörde ist.
Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben und Geschäftsordnung des Stiftungsrats sind im Organisationsreglement geregelt.