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Table of contents for the Vorsorgereglement Duoprimat report

Vorsorgereglement Duoprimat
Allgemeines
Art. 1 Name und ZweckArt. 2 Eingetragene Partnerschaft
Versicherungspflicht
Art. 3 Kreis der versicherten PersonenArt. 4 Beginn und Ende der VersicherungArt. 5 Freiwillige VersicherungArt. 5a
Versicherter Lohn
Art. 6 Versicherter Lohn
Beiträge
Art. 7 Beiträge
Einkauf in die Pensionskasse
Art. 8 Eintritt und Einkauf in die Pensionskasse
Leistungen der Pensionskasse
Art. 9 AltersguthabenArt. 10 AltersrenteArt. 10a Rentenaufschub nach Erreichen des ReferenzaltersArt. 11 Ausfinanzierung der Kürzung der Altersleistungen bei vorzeitiger PensionierungArt. 12 AHV-ÜberbrückungsrenteArt. 13 TeilpensionierungArt. 14 Alters-KinderrenteArt. 15 EhegattenrenteArt. 16 LebenspartnerrenteArt. 17 WaisenrenteArt. 18 TodesfallkapitalArt. 19 InvalidenrenteArt. 20 Provisorische Weiterversicherung und Aufrechterhaltung des LeistungsanspruchsArt. 21 BeitragsbefreiungArt. 22 IV-VorschussArt. 23 Invaliden-KinderrenteArt. 24 Finanzierung von WohneigentumArt. 25 FreizügigkeitsleistungArt. 26 Höhe der FreizügigkeitsleistungArt. 27 EhescheidungArt. 28 Leistung bei betriebsbedingter Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Allgemeine Bestimmungen über die Leistungen
Art. 29 Auszahlung und RückerstattungArt. 30 Anpassung der Renten an die TeuerungArt. 31 LeistungskürzungenArt. 32 Pensionskassenregress
Organisation und Verwaltung
Art. 33 StiftungsratArt. 34 InformationsansprücheArt. 34a Schweigepflicht, Datenbekanntgabe
Weitere Bestimmungen
Art. 35 RechtspflegeArt. 36 UnterdeckungArt. 37 Auflösung von Anschlussverträgen, Teilliquidation und Auflösung der PensionskasseArt. 38 Übergangsbestimmungen
1 Ausgleich zur Reduktion der Altersrente (Anhang 3)2 Übernahme der Rentner der CPP – Caisse de Pensions per 1. Januar 20163 Laufende Renten am 31. Dezember 20134 Besitzstand temporäre Invalidenrenten per 31. Dezember 2022 (Art. 19 Abs. 6)5 Invaliditätsrentner bei Firmenübernahmen6 Hinterlassenenleistungen an Geschiedene (Art. 15 Abs. 7)7 Alters-Kinderrente (Art. 14)8 Todesfallkapital (Art. 18)9 AHV-Überbrückungsrente
Art. 39 ÄnderungenArt. 40 Inkrafttreten
Anhänge
Anhang 1 Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber (Art. 7)Anhang 2 Altersgutschriften (Art. 9)Anhang 3 Umwandlungssätze (Art. 10)Anhang 4 Eintritt und Einkauf in die Pensionskasse (Art. 8 Abs. 2)Anhang 5 Ausfinanzierung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Alterspensionierung (Art. 11)Anhang 6 AHV Überbrückungsrente (Art. 12 Abs. 2 und 4)Anhang 7 Besitzstands-Zuschlag (Art. 19 Abs. 6)
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Art. 26 Höhe der Freizügigkeitsleistung

1 Im Falle eines Austrittes werden drei Beträge ermittelt:
  • Reglementarische Freizügigkeitsleistung (entspricht dem bei Austritt vorhandenen Alterskonto, Zusatzkonto und Vorfinanzierungskonto);
  • Mindestbetrag gemäss Art. 17 FZG (entspricht der Summe der vom Versicherten in die Pensionskasse eingebrachten Eintrittsleistungen samt Zinsen zum BVG-Mindestsatz und der persönlich bezahlten Beiträge ohne Zinsen mit einem Zuschlag von 4% für jedes Jahr nach dem 20. Altersjahr, höchstens jedoch 100%. Auf den Standardbeiträgen nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 8 werden keine Zuschläge gewährt). Im Falle einer Unterdeckung kann vom BVG-Mindestzinssatz gemäss Art. 6 Abs. 2 FZV abgewichen werden;
  • Altersguthaben gemäss BVG.

Der höchste der drei Beträge wird als Freizügigkeitsleistung ausbezahlt.

2 Wird das Vorsorgeverhältnis einer teilinvaliden Person aufgelöst, so hat sie für den aktiven Teil einen Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung nach Abs. 1.
3 Fällt der Rentenanspruch einer voll- oder teilinvaliden Person voll oder teilweise weg, so hat sie Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung nach Abs. 1.
4 Der Versicherte, dessen IV-Rente nach Verminderung des Invaliditätsgrades herabgesetzt oder aufgehoben wird, hat am Ende der provisorischen Weiterversicherung und Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs im Sinne von Art. 20 Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung.