Anhang 6 AHV Überbrückungsrente (Art. 12 Abs. 2 und 4)
Anzahl Jahre des Bezuges der AHV-Überbrückungsrente |
Kürzung des Alterskapitals bei Pensionierung für eine monatliche AHV-Überbrückungsrente von CHF 100 |
---|---|
7 | 7 916 |
6 | 6 843 |
5 | 5 751 |
4 | 4 641 |
3 | 3 511 |
2 | 2 361 |
1 | 1 191 |
Die monatlichen Werte werden durch lineare Projektion berechnet.
Beispiel 1
Pensionierung im Alter 60
Konzernzugehörigkeit seit mehr als 10 Jahren
Anzahl Jahre bis Beginn des Referenzalters: 5 Jahre oder 60 Monate
Maximale AHV-Altersrente: CHF 29 400 pro Jahr oder CHF 2 450 pro Monat
Arbeitgeber-Einlage für Überbrückungsrente nach 10 Jahren Konzernzugehörigkeit: CHF 80 100
Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente = 80 100 / 60 = 1 335 pro Monat
- 1.Maximale AHV-Altersrente pro Monat
- CHF 2 450
- 2.Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente
- – CHF 1 335
- 3.Monatliche Differenz
- CHF 1 115
Kosten für eine Überbrückungsrente von CHF 100 im Alter 60 gemäss Tabelle: 5 751
Kürzung des Altersguthabens bei Pensionierung zur Finanzierung der zusätzlichen Überbrückungsrente: CHF 64 124 = CHF 1 115 / CHF 100 * CHF 5 751
Beispiel 2
Dieselbe Person wie im Beispiel 1, aber nur mit 6 Jahren Konzernzugehörigkeit
Pensionierung im Alter 60
Konzernzugehörigkeit seit 6 Jahren (72 Monaten), d.h. 48 Monate fehlen für die volle vom Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente
Anzahl Jahre bis Beginn des Referenzalters: 5 Jahre oder 60 Monate
Kürzung der Arbeitgeber finanzierten Überbrückungsrente
- 1.Arbeitgeber finanzierte AHV-Überbrückungsrente nach 10 Jahren Konzernzugehörigkeit
- CHF 1 335
- 2.Kürzung: CHF 1 335 / 120 * 48
- – CHF 534
- 3.Gekürzte AHV-Überbrückungsrente nach 6 Jahren Konzernzugehörigkeit
- CHF 801
Kürzung des Altersguthabens bei Pensionierung
- 4.Maximale AHV-Altersrente pro Monat
- CHF 2 450
- 5.Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente
- – CHF 801
- 6.Monatliche Differenz
- CHF 1 649
Kosten für eine Überbrückungsrente von CHF 100 im Alter 60 gemäss Tabelle: 5 751
Kürzung des Altersguthabens bei Pensionierung zur Finanzierung der zusätzlichen Überbrückungsrente: CHF 94 834 = CHF 1 649 / CHF 100 * CHF 5 751