Menü

Sprache

Schliessen

  • Übersicht
  • Suche

Table of contents for the Vorsorgereglement Duoprimat report

Vorsorgereglement Duoprimat
Allgemeines
Art. 1 Name und ZweckArt. 2 Eingetragene Partnerschaft
Versicherungspflicht
Art. 3 Kreis der versicherten PersonenArt. 4 Beginn und Ende der VersicherungArt. 5 Freiwillige VersicherungArt. 5a
Versicherter Lohn
Art. 6 Versicherter Lohn
Beiträge
Art. 7 Beiträge
Einkauf in die Pensionskasse
Art. 8 Eintritt und Einkauf in die Pensionskasse
Leistungen der Pensionskasse
Art. 9 AltersguthabenArt. 10 AltersrenteArt. 10a Rentenaufschub nach Erreichen des ReferenzaltersArt. 11 Ausfinanzierung der Kürzung der Altersleistungen bei vorzeitiger PensionierungArt. 12 AHV-ÜberbrückungsrenteArt. 13 TeilpensionierungArt. 14 Alters-KinderrenteArt. 15 EhegattenrenteArt. 16 LebenspartnerrenteArt. 17 WaisenrenteArt. 18 TodesfallkapitalArt. 19 InvalidenrenteArt. 20 Provisorische Weiterversicherung und Aufrechterhaltung des LeistungsanspruchsArt. 21 BeitragsbefreiungArt. 22 IV-VorschussArt. 23 Invaliden-KinderrenteArt. 24 Finanzierung von WohneigentumArt. 25 FreizügigkeitsleistungArt. 26 Höhe der FreizügigkeitsleistungArt. 27 EhescheidungArt. 28 Leistung bei betriebsbedingter Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Allgemeine Bestimmungen über die Leistungen
Art. 29 Auszahlung und RückerstattungArt. 30 Anpassung der Renten an die TeuerungArt. 31 LeistungskürzungenArt. 32 Pensionskassenregress
Organisation und Verwaltung
Art. 33 StiftungsratArt. 34 InformationsansprücheArt. 34a Schweigepflicht, Datenbekanntgabe
Weitere Bestimmungen
Art. 35 RechtspflegeArt. 36 UnterdeckungArt. 37 Auflösung von Anschlussverträgen, Teilliquidation und Auflösung der PensionskasseArt. 38 Übergangsbestimmungen
1 Ausgleich zur Reduktion der Altersrente (Anhang 3)2 Übernahme der Rentner der CPP – Caisse de Pensions per 1. Januar 20163 Laufende Renten am 31. Dezember 20134 Besitzstand temporäre Invalidenrenten per 31. Dezember 2022 (Art. 19 Abs. 6)5 Invaliditätsrentner bei Firmenübernahmen6 Hinterlassenenleistungen an Geschiedene (Art. 15 Abs. 7)7 Alters-Kinderrente (Art. 14)8 Todesfallkapital (Art. 18)9 AHV-Überbrückungsrente
Art. 39 ÄnderungenArt. 40 Inkrafttreten
Anhänge
Anhang 1 Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber (Art. 7)Anhang 2 Altersgutschriften (Art. 9)Anhang 3 Umwandlungssätze (Art. 10)Anhang 4 Eintritt und Einkauf in die Pensionskasse (Art. 8 Abs. 2)Anhang 5 Ausfinanzierung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Alterspensionierung (Art. 11)Anhang 6 AHV Überbrückungsrente (Art. 12 Abs. 2 und 4)Anhang 7 Besitzstands-Zuschlag (Art. 19 Abs. 6)
Wir haben 0 Einträge gefunden

Keine Suchresultate. Bitte Suchbegriff anpassen.

Anhang 6 AHV Überbrückungsrente (Art. 12 Abs. 2 und 4)


Anzahl Jahre des Bezuges
der AHV-Überbrückungsrente
Kürzung des Alterskapitals
bei Pensionierung für eine
monatliche AHV-Überbrückungsrente
von CHF 100
7 7 916
6 6 843
5 5 751
4 4 641
3 3 511
2 2 361
1 1 191

Die monatlichen Werte werden durch lineare Projektion berechnet.

Beispiel 1

Pensionierung im Alter 60

Konzernzugehörigkeit seit mehr als 10 Jahren

Anzahl Jahre bis Beginn des Referenzalters: 5 Jahre oder 60 Monate

Maximale AHV-Altersrente: CHF 30 240 pro Jahr oder CHF 2 520 pro Monat

Arbeitgeber-Einlage für Überbrückungsrente nach 10 Jahren Konzernzugehörigkeit: CHF 80 100

Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente = 80 100 / 60 = 1 335 pro Monat

1.Maximale AHV-Altersrente pro Monat
CHF 2 520
2.Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente
– CHF 1 335
3.Monatliche Differenz
CHF 1 185

Kosten für eine Überbrückungsrente von CHF 100 im Alter 60 gemäss Tabelle: 5 751

Kürzung des Altersguthabens bei Pensionierung zur Finanzierung der zu­sätz­lichen Überbrückungsrente: CHF 68 149 = CHF 1 185 / CHF 100 * CHF 5 751

Beispiel 2

Dieselbe Person wie im Beispiel 1, aber nur mit 6 Jahren Konzernzugehörigkeit

Pensionierung im Alter 60

Konzernzugehörigkeit seit 6 Jahren (72 Monaten), d.h. 48 Monate fehlen für die volle vom Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente

Anzahl Jahre bis Beginn des Referenzalters: 5 Jahre oder 60 Monate

Kürzung der Arbeitgeber finanzierten Überbrückungsrente

1.Arbeitgeber finanzierte AHV-Überbrückungsrente nach 10 Jahren Konzernzugehörigkeit
CHF 1 335
2.Kürzung: CHF 1 335 / 120 * 48
– CHF 534
3.Gekürzte AHV-Überbrückungsrente nach 6 Jahren Konzernzugehörigkeit
CHF 801

Kürzung des Altersguthabens bei Pensionierung

4.Maximale AHV-Altersrente pro Monat
CHF 2 520
5.Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente
– CHF 801
6.Monatliche Differenz
CHF 1 719

Kosten für eine Überbrückungsrente von CHF 100 im Alter 60 gemäss Tabelle: 5 751

Kürzung des Altersguthabens bei Pensionierung zur Finanzierung der zu­sätz­lichen Überbrückungsrente: CHF 98 860 = CHF 1 719 / CHF 100 * CHF 5 751