Verzinsung der Altersguthaben
Die langfristigen Vorsorgeleistungen sind solide finanziert und die finanzielle Lage lässt eine Mehrverzinsung zu. Der Stiftungsrat hat einstimmig beschlossen, die angesparten Altersguthaben (Basiskonto, Zusatzkonto und Konto für vorzeitige Pensionierung) der aktiven Versicherten im Geschäftsjahr 2024 mit 6,0% zu verzinsen. Dies liegt 4,75% über dem vom Bundesrat vorgegebenen BVG-Mindestzinssatz von 1,25% für die Verzinsung des obligatorischen Altersguthabens. Die Verzinsung von 6,0% erfolgt umhüllend auf dem gesamten Altersguthaben, das heisst sowohl für den obligatorischen als auch für den überobligatorischen Teil. Der Entscheid zeigt das Bestreben des Stiftungsrates, Altersguthaben über die Geschäftsjahre soweit möglich stetig zu verzinsen. Des Weiteren werden im Geschäftsjahr 2025 die Altersguthaben unterjährig mit dem BVG-Mindestzinssatz von 1,25% verzinst und die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2025 nicht erhöht.