6.10 Offenlegung der Stimmrechte
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge schreibt vor, dass Vorsorgeeinrichtungen ihr Stimmverhalten bei kotierten Aktien mit Sitz in der Schweiz offenlegen (Art. 71b BVG). Bei Aktien Welt werden die Stimmrechte ebenfalls wahrgenommen. Die Wahrnehmung der Stimmrechte ist in unsere Engagement-Strategie eingebettet und komplementiert diese. Auf der Website www.pk-complan.ch unter der Rubrik Vermögensanlagen wurde ein Report (Aktien Schweiz) mit dem Abstimmungsverhalten des Geschäftsjahres 2024 veröffentlicht. Die Berichterstattung über das Abstimmungsverhalten bei Aktien Welt ist im Nachhaltigkeitsbericht integriert.