5.6 Zusammensetzung der technischen Rückstellungen
In Tsd. CHF | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung |
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a. Schwankungen der Todes- und Invaliditätskosten | 22 118 | 22 462 | (344) |
b. Vorteilhafte Umwandlungssätze | 71 936 | 25 747 | 46 189 |
c. Pendente und latente Invaliditätsfälle | 252 208 | 207 861 | 44 347 |
d. Sondereinlagen 1. Januar 2023 | – | 45 851 | (45 851) |
346 262 | 301 921 | 44 341 |
a. Rückstellung Schwankungen der Todes- und Invaliditätskosten: Die versicherungstechnischen Risiken Tod und lnvalidität werden von comPlan autonom getragen. Entsprechend muss eine Rückstellung gebildet werden, um Abweichungen von den statistischen Mittelwerten auffangen zu können. Diese Rückstellung ist so dotiert, dass der finanzielle Schaden in 97,5% der zu erwartenden Fälle durch die bereitgestellte Rückstellung zuzüglich den reglementarischen Risikobeiträgen gedeckt werden kann.
b. Rückstellung vorteilhafte Umwandlungssätze: Die reglementarischen Umwandlungssätze von 5,0% sind höher als die versicherungstechnisch korrekten Sätze. Bei jeder ordentlichen und auch vorzeitigen Pensionierung erzielt comPlan einen Umwandlungsverlust. Ein Teil dieses Verlustes wird durch den Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers in der Höhe von 1,2% auf der Gesamtsumme der versicherten Löhne gedeckt. Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 55 unter Annahme eines 100%-igen Rentenbezuges berechnet. Dabei wird der Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers barwertmässig angerechnet.
c. Rückstellung pendente und latente Invaliditätsfälle: Die Rückstellung für pendente und latente Invaliditätsfälle wird gebildet, um die finanziellen Konsequenzen von in Abklärung befindlichen Invaliditätsfällen sicherzustellen. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem Vorsorgekapital der mutmasslichen Leistungen im Invaliditätsfall von 296 (Vorjahr: 263) gemeldeten arbeitsunfähigen Versicherten. Bei den arbeitsunfähigen Versicherten mit einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis 180 Tage wird 0%, zwischen 180 bis 360 Tagen 50% und ab 360 Tagen 100% der Schadensumme zurückgestellt.
d. Rückstellung Sondereinlagen 1. Januar 2023: Zur Abfederung der Reduktion des Umwandlungssatzes ab 1. Januar 2023 wurde für die am 31. Dezember 2022 aktiven (inkl. freiwillig Versicherte) und invaliden Versicherten eine individuelle Sondereinlage ermittelt. Damit werden die Renten dieser Personen im Alter 65 bis auf eine maximale Kürzung von 2% auf Basis Standardplan ausfinanziert. Diese individuelle Sondereinlage wird in fixe monatliche Beträge umgerechnet und während 17 Monaten dem Alterskonto gutgeschrieben. Im Mai 2024 wurden die letzten monatlichen Beträge gutgeschrieben. Dadurch konnte die Rückstellung per 31. Dezember 2024 aufgelöst werden.