1.1 Rechtsform und Zweck
comPlan ist eine privatrechtliche Stiftung und eine Personalvorsorgeeinrichtung im Sinne des Zivilgesetzbuchs (ZGB) und des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Der in der Stiftungsurkunde verankerte Zweck ist der Schutz der Mitarbeitenden der Swisscom AG und wirtschaftlich oder finanziell mit ihr verbundenen Firmen sowie von deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Risiken Alter, Tod und Invalidität.