6.3 Inanspruchnahme Erweiterungen (Art. 50 Abs. 4 BVV 2) mit schlüssiger Darlegung der Einhaltung der Sicherheit und Risikoverteilung (Art. 50 Abs. 1 bis 3 BVV 2)
comPlan nimmt Erweiterungen der Anlagemöglichkeiten im Sinne von Art. 50 Abs. 4 BVV 2 in Anspruch. Dieser Artikel erlaubt die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten, falls diese gestützt auf ein Anlagereglement nach den Anforderungen von Art. 49a BVV 2 erfolgen und die Einhaltung von Art. 50 Abs. 1 bis 3 BVV 2 im Anhang der Jahresrechnung schlüssig dargelegt werden können.
Investition in Gold
Per 31. Dezember 2024 betrug der Anteil an physischem Gold am Gesamtvermögen von comPlan 2,1% (CHF 270 Millionen). Gemäss Art. 53 Abs. 4 BVV 2 dürfen Investitionen in Alternative Anlagen nur mittels diversifizierter kollektiver Anlagen, diversifizierter Zertifikate oder diversifizierter strukturierter Produkte vorgenommen werden.
Der Stiftungsrat hat die Anlagestrategie auf Basis einer Asset- und Liability-Studie im Sinne von Art. 50 Abs. 2 BVV 2 festgelegt. Dabei wurde die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung unter Berücksichtigung von potenziell höheren Belastungen der Risikoträger sowie auf Grund des verfügbaren Vermögens systematisch analysiert. Der Stiftungsrat hat an der Sitzung vom 11. Juni 2024 die Investition in physisches Gold für die Anlagestrategie bestätigt.
Alternative Anlagen – Überschreitung der 15%-Limite
Nach Art. 53 Abs. 3 BVV 2 werden gewisse Forderungen (z. B. Forderungen gegenüber einer Zweckgesellschaft, Senior Secured Loans) als Alternative Anlagen eingestuft. Bei comPlan kommen nicht traditionelle Forderungen in diversen Anlagekategorien vor (siehe vorangehende Tabelle).
Per 31. Dezember 2024 betrug der Anteil Alternative Anlagen von comPlan 17,4% (CHF 2 247 Millionen), was über der Vorgabe gemäss Art. 55 BVV 2 von 15,0% liegt. comPlan nimmt daher die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten gemäss Art. 50 Abs. 4 BVV 2 in Anspruch.
In der letzten Asset- und Liability-Studie wurde am 11. Juni 2024 unter Berücksichtigung der finanziellen und strukturellen Risikofähigkeit eine ausgewogene, breit diversifizierte Anlagestrategie bestimmt. Diese Anlagestrategie beinhaltet Anlagekategorien wie Private Debt / Darlehen mit nicht traditionellen Forderungen, Private Markets und Gold. Entsprechend lässt das Anlagereglement von comPlan eine maximale Quote von 22% für Alternative Anlagen zu. Bei der Festlegung der Anlagestrategie und ihrer Umsetzung ist der Stiftungsrat zum Schluss gekommen, dass eine Erweiterung der Anlagemöglichkeiten zweckmässig ist und mit den gesetzlichen Grundsätzen der Vermögensbewirtschaftung übereinstimmt.