4.1 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26
Die Buchführung, Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den Vorschriften des Obligationenrechts (OR) und des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang, vermittelt die tatsächliche finanzielle Lage im Sinne des BVG und entspricht den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26.