3.1 Erläuterung des Vorsorgeplanes
Als umhüllende Vorsorgeeinrichtung verpflichtet sich comPlan mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeleistungen zu erbringen und ermöglicht gleichzeitig Leistungen, die deutlich über das BVG-Minimum hinausgehen. Der versicherte Lohn umfasst den gesamten AHV-pflichtigen Jahreslohn (ohne Koordinationsabzug) und beträgt mindestens CHF 3 000.
Die Altersleistungen werden im Beitragsprimat und die Invaliditäts- sowie die Hinterlassenenleistungen im Leistungsprimat festgelegt (Duoprimat). Die individuellen Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten werden durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge geäufnet und auf jährlicher Basis verzinst. Im Zeitpunkt der Pensionierung hat der Versicherte die Wahl, sein Vorsorgekapital als lebenslange Altersrente bzw. als teilweisen oder vollständigen Kapitalbezug zu beziehen. Die Höhe der Rentenleistungen wird im Dezember 2024 mit einem Umwandlungssatz im Alter 65 von 5,0% (Vorjahr: 5,1%) berechnet.
Die Risikoleistungen werden in Abhängigkeit des versicherten Lohnes bzw. der laufenden Rentenzahlung festgelegt.