Verzinsung der Altersguthaben
Der Stiftungsrat von comPlan hat für das Geschäftsjahr 2025 einstimmig beschlossen, die Altersguthaben der aktiven Versicherten mit 5,25% zu verzinsen. Dies liegt 4,0%-Punkte über dem vom Bundesrat vorgegebenen BVG-Mindestzinssatz von 1,25%. Der Beschluss spiegelt die robuste finanzielle Lage von comPlan sowie das positive Anlagejahr wider.
Die unterjährigen Kapitalflüsse im Geschäftsjahr 2026 (Austrittsleistungen, Pensionierungen während des Jahres, etc.) werden mit dem BVG-Mindestzinssatz von 1,25% verzinst.