Menü

Jahresbericht 2025
Jahresbericht 2025
Bericht öffnen

Schliessen

Report switcher allows selecting another report from a different reporting period

Jahresbericht 2025
  • Kennzahlen
  • Jahresbericht 2025
  • Preface 2025en/fr/it
  • Jahresbericht 2024
  • Preface 2024en/fr/it
  • Übersicht
  • Suche

Table of contents for the Jahresbericht 2025 report

Jahresbericht 2025
Vorwort
Finanzielle LageVerzinsung der AltersguthabenBeteiligung der Rentenbeziehenden an den Vermögenserträgen
1. Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung (Teuerungsausgleich)2. Einmalzahlungen
Anpassung VorsorgereglementNachhaltigkeit in der VermögensanlageNeuer Experte für berufliche VorsorgePersonelle Veränderungen im Stiftungsrat und in der AnlagekommissionAusblickDank
Wichtige KennzahlenAnlagen
Finanzmärkte im Jahr 2025Bewirtschaftung des VorsorgevermögensVeränderungen VermögensanlagenZusammensetzung Vermögensanlagen per 31. Dezember 2025Übersicht AnlageperformanceNachhaltigkeitsberichtAusblick Geschäftsjahr 2026
BilanzBetriebsrechnung
Anhang zur Jahresrechnung
1 Grundlagen und Organisation
1.1 Rechtsform und Zweck1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds1.3 Angabe der Urkunde und Reglemente1.4 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung1.5 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde1.6 Angeschlossene Arbeitgeber
2 Aktive Versicherte und Rentner
2.1 Aktive Versicherte2.2 Rentner
3 Vorsorgeplan und Finanzierung
3.1 Erläuterung des Vorsorgeplanes3.2 Finanzierung, Finanzierungsmethode
4 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit
4.1 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 264.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze
5 Versicherungstechnische Informationen
5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen5.2 Entwicklung Vorsorgekapital aktive Versicherte5.3 Summe der Altersguthaben nach BVG5.4 Entwicklung Vorsorgekapital Rentner5.5 Technische Grundlagen5.6 Zusammensetzung der technischen Rückstellungen5.7 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 25.8 Ergebnis des versicherungstechnischen Gutachtens
6 Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses zur Vermögensanlage
6.1 Organisation der Anlagetätigkeit6.2 Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien und nach BVV 26.3 Inanspruchnahme Erweiterungen (Art. 50 Abs. 4 BVV 2) mit schlüssiger Darlegung der Einhaltung der Sicherheit und Risikoverteilung (Art. 50 Abs. 1 bis 3 BVV 2)6.4 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve6.5 Übersicht Anlagerendite pro Anlagekategorie6.6 Ausweis derivative Finanzinstrumente – wirtschaftliche Betrachtungsweise6.7 Offene Kapitalzusagen6.8 Securities Lending6.9 Kosten der Vermögensverwaltung6.10 Offenlegung der Stimmrechte6.11 Erläuterung der Anlagen beim Arbeitgeber und der Arbeitgeber-Beitragsreserve
7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung
7.1 Forderungen7.2 Freizügigkeitsleistungen und Renten7.3 Andere Verbindlichkeiten7.4 Passive Rechnungsabgrenzungen7.5 Einmaleinlagen und Einkaufssummen7.6 Sonstiger Ertrag7.7 Allgemeine Verwaltung7.8 Verwaltungskosten pro Versicherten
8 Auflagen der Aufsichtsbehörde9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage
9.1 Teilliquidationen9.2 Gerichtsfälle9.3 Besicherung Marktwerte Finanzderivate
10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bestätigung der Expertin für berufliche VorsorgeBericht der Revisionsstelle
Wir haben 0 Einträge gefunden

Keine Suchresultate. Bitte Suchbegriff anpassen.

2. Einmalzahlungen

  • Sind abhängig von den verfügbaren freien Mitteln; können unabhängig von einem Teuerungsausgleich ausgerichtet werden.
  • Die Einmalzahlung liegt in der Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten. Als Referenz dient die aktuell ausgerichtete Monatsrente.
  • Die Höhe wird abgestuft nach dem Zeit­punkt des Rentenbeginns bzw. dem zugrunde liegenden Umwandlungssatz festgelegt, um den un­ter­schied­lichen Umwandlungssätzen vergangener Jahrgänge – und damit dem garantierten Leistungsversprechen – Rechnung zu tragen.

Voraussetzung für beide Instrumente ist eine gute finanzielle Lage von comPlan und das Erreichen des Zielwerts der Wertschwankungsreserve. Beschlossene Mass­nah­men werden unter Vorbehalt der revidierten Jah­res­rech­nung jeweils ab April wirksam.

Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 25. November 2025 beschlossen, keinen Teuerungsausgleich zu gewähren, da die Jahresteuerung unter 0,5% liegt. Dank der guten finanziellen Lage von comPlan hat der Stiftungsrat eine einmalige Zusatzzahlung für das Jahr 2025 beschlossen. Die Zahlung erfolgt am 15. April 2026 zusammen mit der ordentlichen Monatsrente. Die Höhe der Zusatzzahlung bewegt sich in einer Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten und be­rück­sich­tigt die un­ter­schied­lichen Umwandlungssätze zum Zeit­punkt der Pensionierung. Die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2026 werden nicht erhöht.