2. Einmalzahlungen
- Sind abhängig von den verfügbaren freien Mitteln; können unabhängig von einem Teuerungsausgleich ausgerichtet werden.
- Die Einmalzahlung liegt in der Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten. Als Referenz dient die aktuell ausgerichtete Monatsrente.
- Die Höhe wird abgestuft nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns bzw. dem zugrunde liegenden Umwandlungssatz festgelegt, um den unterschiedlichen Umwandlungssätzen vergangener Jahrgänge – und damit dem garantierten Leistungsversprechen – Rechnung zu tragen.
Voraussetzung für beide Instrumente ist eine gute finanzielle Lage von comPlan und das Erreichen des Zielwerts der Wertschwankungsreserve. Beschlossene Massnahmen werden unter Vorbehalt der revidierten Jahresrechnung jeweils ab April wirksam.
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 25. November 2025 beschlossen, keinen Teuerungsausgleich zu gewähren, da die Jahresteuerung unter 0,5% liegt. Dank der guten finanziellen Lage von comPlan hat der Stiftungsrat eine einmalige Zusatzzahlung für das Jahr 2025 beschlossen. Die Zahlung erfolgt am 15. April 2026 zusammen mit der ordentlichen Monatsrente. Die Höhe der Zusatzzahlung bewegt sich in einer Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten und berücksichtigt die unterschiedlichen Umwandlungssätze zum Zeitpunkt der Pensionierung. Die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2026 werden nicht erhöht.