1. Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung (Teuerungsausgleich)
- Die Prüfung über eine Anpassung an die Teuerung basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).
- Beobachtungszeitpunkt: September; betrachtet wird die Veränderung gegenüber dem September des Vorjahres (Jahresbetrachtung).
- Der Teuerungsausgleich entspricht maximal der Jahresteuerung. Bei einer Jahresteuerung unter 0,5% erfolgt kein Teuerungsausgleich. Diese Mindestvorgabe vermeidet Anpassungen von Kleinbeträgen und erlaubt, freie Mittel gezielt für Massnahmen mit spürbarer Wirkung (siehe Ziffer 2) einzusetzen.
- Nicht gewährte Teuerungsausgleiche werden in den Folgejahren nicht kumulativ nachgeholt.