Beteiligung der Rentenbeziehenden an den Vermögenserträgen
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sieht vor, dass Rentenbeziehende bei guter finanzieller Lage einer Pensionskasse an freien Mitteln beteiligt werden sollen. Der Stiftungsrat von comPlan hat dieses Thema in den letzten Quartalen intensiv beraten und am 12. September 2025 ein Beteiligungsraster verabschiedet. Es ermöglicht eine Beteiligung der Rentenbeziehenden an den Erträgen der Vermögensanlagen.
Das Raster wird dem Stiftungsrat jährlich als Handlungsempfehlung vorgelegt und ist Teil eines Gesamtkonzepts, das auch die Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten und das Vorgehen in einem (wenig wahrscheinlichen) Sanierungsfall umfasst.
Da aktive Versicherte Anlagerisiken ohne Zinsgarantie tragen, hat die Verzinsung ihrer Altersguthaben weiterhin Priorität. Gleichzeitig möchten wir Rentenbeziehende an einer positiven Entwicklung beteiligen. Dafür stehen zwei Instrumente zur Verfügung: