5.6 Zusammensetzung der technischen Rückstellungen
| In Tsd. CHF | 31.12.2025 | 31.12.2024 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| a. Schwankungen der Todes- und Invaliditätskosten | 25 520 | 22 118 | 3 402 |
| b. Vorteilhafte Umwandlungssätze | 71 847 | 71 936 | (89) |
| c. Pendente und latente Invaliditätsfälle | 243 397 | 252 208 | (8 811) |
| d. spezielle Ereignisse | 28 437 | – | 28 437 |
| 369 201 | 346 262 | 22 939 |
a. Rückstellung Schwankungen der Todes- und Invaliditätskosten: Die versicherungstechnischen Risiken Tod und lnvalidität werden von comPlan autonom getragen. Entsprechend muss eine Rückstellung gebildet werden, um Abweichungen von den statistischen Mittelwerten auffangen zu können. Diese Rückstellung ist so dotiert, dass der finanzielle Schaden in 97,5% der zu erwartenden Fälle durch die bereitgestellte Rückstellung zuzüglich den reglementarischen Risikobeiträgen gedeckt werden kann.
b. Rückstellung vorteilhafte Umwandlungssätze: Die reglementarischen Umwandlungssätze von 5,0% sind höher als die versicherungstechnisch korrekten Sätze. Bei jeder ordentlichen und auch vorzeitigen Pensionierung erzielt comPlan einen Umwandlungsverlust. Ein Teil dieses Verlustes wird durch den Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers in der Höhe von 1,2% auf der Gesamtsumme der versicherten Löhne gedeckt. Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 55 unter Annahme eines 100%-igen Rentenbezuges berechnet. Dabei wird der Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers barwertmässig angerechnet.
c. Rückstellung pendente und latente Invaliditätsfälle: Die Rückstellung für pendente und latente Invaliditätsfälle wird gebildet, um die finanziellen Konsequenzen von in Abklärung befindlichen Invaliditätsfällen sicherzustellen. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem Vorsorgekapital der mutmasslichen Leistungen im Invaliditätsfall der arbeitsunfähigen Versicherten. Bei den arbeitsunfähigen Versicherten mit einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis 180 Tage wird 0%, zwischen 180 bis 360 Tagen 50% und ab 360 Tagen 100% der Schadenssumme zurückgestellt.
d. Rückstellung spezielle Ereignisse: Für die einmalige Zusatzzahlung der Rentenbeziehenden hat der Stiftungsrat am 25. November 2025 eine Rückstellung beschlossen. Die Zahlung der Einmalzahlung erfolgt am 15. April 2026 zusammen mit der ordentlichen Monatsrente. Die Höhe der Zusatzzahlung bewegt sich in einer Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten und berücksichtigt die unterschiedlichen Umwandlungssätze zum Zeitpunkt der Pensionierung.