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Jahresbericht 2025
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Table of contents for the Jahresbericht 2025 report

Jahresbericht 2025
Vorwort
Finanzielle LageVerzinsung der AltersguthabenBeteiligung der Rentenbeziehenden an den Vermögenserträgen
1. Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung (Teuerungsausgleich)2. Einmalzahlungen
Anpassung VorsorgereglementNachhaltigkeit in der VermögensanlageNeuer Experte für berufliche VorsorgePersonelle Veränderungen im Stiftungsrat und in der AnlagekommissionAusblickDank
Wichtige KennzahlenAnlagen
Finanzmärkte im Jahr 2025Bewirtschaftung des VorsorgevermögensVeränderungen VermögensanlagenZusammensetzung Vermögensanlagen per 31. Dezember 2025Übersicht AnlageperformanceNachhaltigkeitsberichtAusblick Geschäftsjahr 2026
BilanzBetriebsrechnung
Anhang zur Jahresrechnung
1 Grundlagen und Organisation
1.1 Rechtsform und Zweck1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds1.3 Angabe der Urkunde und Reglemente1.4 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung1.5 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde1.6 Angeschlossene Arbeitgeber
2 Aktive Versicherte und Rentner
2.1 Aktive Versicherte2.2 Rentner
3 Vorsorgeplan und Finanzierung
3.1 Erläuterung des Vorsorgeplanes3.2 Finanzierung, Finanzierungsmethode
4 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit
4.1 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 264.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze
5 Versicherungstechnische Informationen
5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen5.2 Entwicklung Vorsorgekapital aktive Versicherte5.3 Summe der Altersguthaben nach BVG5.4 Entwicklung Vorsorgekapital Rentner5.5 Technische Grundlagen5.6 Zusammensetzung der technischen Rückstellungen5.7 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 25.8 Ergebnis des versicherungstechnischen Gutachtens
6 Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses zur Vermögensanlage
6.1 Organisation der Anlagetätigkeit6.2 Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien und nach BVV 26.3 Inanspruchnahme Erweiterungen (Art. 50 Abs. 4 BVV 2) mit schlüssiger Darlegung der Einhaltung der Sicherheit und Risikoverteilung (Art. 50 Abs. 1 bis 3 BVV 2)6.4 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve6.5 Übersicht Anlagerendite pro Anlagekategorie6.6 Ausweis derivative Finanzinstrumente – wirtschaftliche Betrachtungsweise6.7 Offene Kapitalzusagen6.8 Securities Lending6.9 Kosten der Vermögensverwaltung6.10 Offenlegung der Stimmrechte6.11 Erläuterung der Anlagen beim Arbeitgeber und der Arbeitgeber-Beitragsreserve
7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung
7.1 Forderungen7.2 Freizügigkeitsleistungen und Renten7.3 Andere Verbindlichkeiten7.4 Passive Rechnungsabgrenzungen7.5 Einmaleinlagen und Einkaufssummen7.6 Sonstiger Ertrag7.7 Allgemeine Verwaltung7.8 Verwaltungskosten pro Versicherten
8 Auflagen der Aufsichtsbehörde9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage
9.1 Teilliquidationen9.2 Gerichtsfälle9.3 Besicherung Marktwerte Finanzderivate
10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bestätigung der Expertin für berufliche VorsorgeBericht der Revisionsstelle
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5.6 Zusammensetzung der technischen Rück­stel­lun­gen

In Tsd. CHF 31.12.2025 31.12.2024 Veränderung
a. Schwankungen der Todes- und Invaliditätskosten 25 520 22 118 3 402
b. Vorteilhafte Umwandlungssätze 71 847 71 936 (89)
c. Pendente und latente Invaliditätsfälle 243 397 252 208 (8 811)
d. spezielle Ereignisse 28 437 – 28 437
  369 201 346 262 22 939

a. Rückstellung Schwankungen der Todes- und Invaliditätskosten: Die versicherungstechnischen Risiken Tod und lnvalidität werden von comPlan autonom getragen. Entsprechend muss eine Rückstellung gebildet werden, um Abweichungen von den statistischen Mittelwerten auffangen zu können. Diese Rückstellung ist so dotiert, dass der finanzielle Schaden in 97,5% der zu erwartenden Fälle durch die bereitgestellte Rückstellung zuzüglich den reglementarischen Risiko­beiträgen gedeckt werden kann.

b. Rückstellung vorteilhafte Umwandlungssätze: Die reglementarischen Umwandlungssätze von 5,0% sind höher als die ver­sicherungstechnisch korrekten Sätze. Bei jeder ordentlichen und auch vorzeitigen Pensionierung erzielt comPlan einen Umwandlungsverlust. Ein Teil dieses Verlustes wird durch den Umwandlungsverlust­beitrag des Arbeitgebers in der Höhe von 1,2% auf der Gesamtsumme der versicherten Löhne gedeckt. Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 55 unter Annahme eines 100%-igen Rentenbezuges berechnet. Dabei wird der Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers barwertmässig angerechnet.

c. Rückstellung pendente und latente Invaliditätsfälle: Die Rückstellung für pendente und latente Invaliditätsfälle wird gebildet, um die finanziellen Konsequenzen von in Abklärung befindlichen Invaliditätsfällen sicher­zustellen. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem Vorsorgekapital der mutmasslichen Leistungen im Invaliditätsfall der arbeitsunfähigen Versicherten. Bei den arbeitsunfähigen Versicherten mit einer Dauer der Arbeits­unfähigkeit bis 180 Tage wird 0%, zwischen 180 bis 360 Tagen 50% und ab 360 Tagen 100% der Schadenssumme zurückgestellt.

d. Rückstellung spezielle Ereignisse: Für die einmalige Zusatzzahlung der Rentenbeziehenden hat der Stiftungsrat am 25. November 2025 eine Rückstellung beschlossen. Die Zahlung der Einmalzahlung erfolgt am 15. April 2026 zusammen mit der ordentlichen Monatsrente. Die Höhe der Zusatzzahlung bewegt sich in einer Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten und be­rück­sich­tigt die un­ter­schied­lichen Umwandlungssätze zum Zeit­punkt der Pensionierung.